Ausschreibung
Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 31. Juli jeden Jahres.
Alle Informationen finden sich auf dieser Seite und in den Bewerbungsformularen.
Wir freuen uns auf Eure Zusendungen!
Werkbeiträge
Mit Werkbeiträgen unterstützen wir das künstlerische Schaffen und Forschen, die Entwicklung von Begabungen und die Weiterentwicklung künstlerischer Kompetenzen. Die Ausserrhodische Kulturstiftung fördert professionelle Künstlerinnen und Künstler, die mit ihrer Arbeit qualitativ überzeugen. Fünf Fachjurys diskutieren die Qualität der Eingaben, ordnen die künstlerischen Positionen ein und legen besonderes Augenmerk auf das künstlerische Entwicklungspotential.
Die Werkbeiträge sind mit 10’000 Franken dotiert. Pro Jahr werden maximal 10 Werkbeiträge in fünf Förderbereichen vergeben:
- Sparte Bildende Kunst und Architektur: max. drei Werkbeiträge
- Sparte Angewandte Kunst und Design: max. zwei Werkbeiträge
- Sparte Film: max. ein Werkbeitrag
- Sparte Musik: max. zwei Werkbeiträge
- Sparte Literatur, Theater, Tanz, Spoken Word: max. zwei Werkbeiträge
Eingabeberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler
- die in Appenzell Ausserrhoden wohnhaft sind oder ihren Arbeitsmittelpunkt haben
- einen wesentlichen Lebensabschnitt in Appenzell Ausserrhoden verbracht haben
- oder einen anderweitig besonderen Bezug zum Kanton nachweisen können, z.B. durch besonderes Engagement im Kanton oder einer Auseinandersetzung mit dem Kanton
Wir freuen uns über Eingaben von Einzelpersonen und Gruppen.
Bei Gruppenbewerbungen muss mindestens ein Gruppenmitglied die Voraussetzungen erfüllen.
Das Dossier umfasst
- das ausgefüllte Bewerbungsformular
- einen Lebenslauf
- Begründung der Eingabe inkl. Fragestellung und Überlegungen für die eigene zukünftige künstlerische Tätigkeit
- Aussagekräftige Dokumentation der bisherigen künstlerischen Tätigkeiten
- Portraitbild als separate Beilage (zur Verwendung auf unserer Website und für Kommunikationsmassnahmen. Quellenangaben im Dateinamen vermerken.)
- 3-5 Bilder von Arbeiten als separate Beilage (zur Verwendung auf unserer Website und für Kommunikationsmassnahmen. Quellenangaben im Dateinamen vermerken.)
Die Bewerbung sollte, wenn möglich, in digitaler Form eingereicht werden. Bei Online-Dokumenten (Website, YouTube-Filme, Dropbox-Inhalte etc.) bitte eine kurze Begründung für die Auswahl einreichen.
Die eingegangenen Dossiers werden sowohl hinsichtlich der bisherigen künstlerischen Arbeiten als auch des möglichen Entwicklungspotentials beurteilt. Das Dossier sollte deshalb die bisherige künstlerische Arbeit abbilden und das Interesse für zukünftige Themen, Arbeitsweisen und Projekte enthalten.
Die Fachgruppen studieren die Eingaben gründlich und beurteilen sie in den Jurierungssitzungen. Sie orientieren sich dabei spartenübergreifend an gemeinsam entwickelten Kriterien und Fragen.
Bei Bedarf werden weitere Fachpersonen beigezogen. Interdisziplinäre Dossiers werden unter den Fachgruppen ausgetauscht. Die Jurierung erfolgt in der Regel einstufig, offen und nicht anonym.
Die Fachgruppen stellen ihre Anträge an den Stiftungsrat, der abschliessend entscheidet. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden schriftlich benachrichtigt. Ist ein Feedback zum Entscheid gewünscht, geben Mitglieder der Fachgruppen dies auf Anfrage mündlich.
Angewandte Kunst und Design
Jürg Waidelich, Wald (Vorsitz)
Johannes Stieger, St. Gallen
Annina Weber, Bern
Ladina Bischof, St. Gallen
Bildende Kunst und Architektur
Angela Kuratli, Wald (Vorsitz)
Salome Hohl, Zürich
Peter Hutter, St. Gallen
Markus Müller, Basel
Ursula Palla, Zürich
Georg Rutishauser, Zürich
Peter Stoffel, Genf
Film
Andreas Stock, Trogen (Vorsitz)
Fabian Kaiser, St. Gallen
Franziska Sonder, Zürich
Musik
Lorena Dorizzi, Herisau (Vorsitz)
Fabia Paller, Trogen
Sebastian Wehrfritz, St. Gallen
Reto Suhner, Zürich
Joel Schoch, Däniken
Samuel Forster, Gais
Literatur, Tanz, Theater und Spoken Word
Ann Katrin Cooper, Teufen (Vorsitz)
Diana Dengler, St. Gallen
Norbert Hochreutener, Herisau
Juliette Uzor, St. Gallen
Sebastian Ryser, St. Gallen
Timo Posselt, Basel
Julia Kubik, St. Gallen
Späteste Einsendung für Bewerbungen ist der 31. Juli. Die Bewerberinnen und Bewerber werden bis Mitte Oktober benachrichtigt.
An der Feier «Ausgezeichnet!» im Dezember werden die Ausgezeichneten gefeiert und die Werkbeiträge überreicht.
Die Veranstaltung «Vernetzt» bringt die Ausgezeichneten, Fachgruppenmitglieder, Stiftungsrätinnen und Stiftungsräte sowie Partnerinnen und Partner zum Austausch im März zusammen.
Artist in Residence-Stipendium
Mit einem Artist in Residence-Stipendium ermöglichen wir Kulturschaffenden sich an einem frei gewählten Ort ihrer künstlerischen Recherche zu widmen.
Wir vergeben pro Jahr maximal zwei Stipendien im Umfang von insgesamt 25'000 Franken. Das Artist in Residence-Stipendium 2024 wird von der Dr. Fred Styger Stiftung finanziert.
- Dauer: 4-8 Monate.
Künstlerinnen und Künstler mit Kindern können einen längeren oder mehrere kürzere Zeiträume wählen, die mit dem Familienleben vereinbar sind. Bei Fragen zur Vereinbarkeit von Familien und Stipendium ist der Stiftungsrat der Ausserrhodischen Kulturstiftung, erreichbar über die Geschäftsstelle, gesprächsbereit. Wir suchen gemeinsam mit den Bewerberinnen und Bewerbern nach Lösungen für Herausforderungen und Bedürfnisse. - Die Stipendiatinnen und Stipendiaten präsentieren nach Abschluss des Stipendiums die Ergebnisse der Öffentlichkeit in geeigneter Form im Kanton Appenzell Ausserrhoden.
- Sie fassen ihre Erfahrungen in einem Schlussbericht zusammen.
- Das Stipendium muss innerhalb von zwei Jahren umgesetzt sein.
Die Artist in Residence-Stipendien richten sich an Künstlerinnen und Künstler und Kollektive der Sparten Bildende Kunst, Architektur, Angewandte Kunst, Design, Film, Video, Performance, Musik, Literatur, Tanz, Theater, Spoken Word.
- Eingabeberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler die in Appenzell Ausserrhoden wohnhaft sind oder ihren Arbeitsmittelpunkt haben
Wir freuen uns über Eingaben von Einzelpersonen und Gruppen.
Bei Gruppenbewerbungen muss mindestens ein Gruppenmitglied die Voraussetzungen erfüllen.
Wir laden explizit Kulturschaffende mit Kindern ein, sich für ein Stipendium zu bewerben und schaffen für sie flexible Rahmenbedingungen, um die Vereinbarkeit von künstlerischer Arbeit und Care-Arbeit zu erleichtern.
- Bewerbungsformular
- Gewünschte Dauer des Aufenthaltes und Zielort
- Detaillierte Motivation für den ausgewählten Ort und die künstlerische Recherche
- Lebenslauf und Portfolio
- Angabe zu Kontakten und Infrastruktur am Zielort
- Budget mit Auflistung der zu erwartenden Auslagen inklusive der Abschlusspräsentation im Kanton Appenzell Ausserrhoden
- Portraitbild als separate Beilage (zur Verwendung auf unserer Website und für Kommunikationsmassnahmen. Quellenangaben im Dateinamen vermerken.)
- 3-5 Bilder von Arbeiten als separate Beilage (zur Verwendung auf unserer Website und für Kommunikationsmassnahmen. Quellenangaben im Dateinamen vermerken.)
- Unterkunft
- Reisekosten (bis maximal 3’000 Franken)
- Beitrag an die Lebenskosten (monatlich bis maximal 1’800 Franken)
- Arbeitsplatz am gewählten Ort (gemäss den ortsüblichen Preisen)
- Beitrag an die Abschlusspräsentation im Kanton Appenzell Ausserrhoden (bis max. 2`000 Franken)
- Künstlerinnen und Künstler mit Kindern können im Rahmen des Budgets eine finanzielle Unterstützung als Beitrag an Kinderbetreuung und Reisekosten ihres Kindes/ihrer Kinder beantragen.
- Konkretes Recherchethema mit anhaltender Wirkung
- Motivation in Bezug auf den gewählten Ort
- Einschätzung des künstlerischen Entwicklungspotentials
- Nachweis, dass eine Begleitung vor Ort gewährleistet ist
Die Mitglieder des Stiftungsrates studieren die Eingaben für ein Artist in Residence-Stipendium gründlich und diskutieren sie gemeinsam in der Stiftungsratssitzung. Sie orientieren sich bei der Beurteilung an den oben genannten Kriterien. Die Jurierung erfolgt in der Regel offen.
Alle Bewerberinnen und Bewerber werden schriftlich benachrichtigt.